Private Zahnzusatzversicherung: Mehr finanzielle Sicherheit für Ihr Lächeln

Warum ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt bei Zahnersatz und vielen zahnärztlichen Behandlungen nur die sogenannte Regelversorgung ab. Das bedeutet: Sie erhalten lediglich einen festen Zuschuss, der sich an einer einfachen Standardlösung orientiert. Wer sich für eine moderne, ästhetisch ansprechende oder besonders langlebige Versorgung entscheidet, muss die Mehrkosten meist selbst tragen. Gerade bei Implantaten, hochwertigen Kronen oder Inlays können schnell mehrere tausend Euro Eigenanteil entstehen.

Eine private Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke. Sie sorgt dafür, dass Sie sich bei der Wahl Ihrer Behandlung nicht von finanziellen Erwägungen leiten lassen müssen, sondern sich für die beste Lösung entscheiden können – für Ihre Zahngesundheit und Ihr Wohlbefinden.

Was leistet eine Zahnzusatzversicherung?

Je nach gewähltem Tarif und Versicherer können folgende Leistungen abgedeckt sein:

  • Zahnersatz – Kostenerstattungen für Kronen, Brücken, Implantate, Teil- und Vollprothesen – häufig bis zu 100 % der Kosten
  • Zahnbehandlungen – Übernahme von Kosten für hochwertige Kunststoff- oder Keramikfüllungen, Wurzelbehandlungen, Paradontosebehandlungen und moderne Therapieverfahren, die über den Kassenstandard hinausgehen
  • Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe – viele Tarife zahlen 1–2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr vollständig oder bezuschussen diese mit festen Beträgen
  • Kieferorthopädie – besonders für Kinder, aber auch für Erwachsene werden kieferorthopädische Behandlungen (z. B. Zahnspangen) bezuschußt
  • Ästhetische Zahnmedizin – je nach Tarif können auch Bleaching oder Veneers teilweise erstattet werden
  • Zahnarzt Rosenheim - Dr Christian Westerhaus - Prophylaxe

Beispiel: So viel können Sie sparen*

Ein fehlender Backenzahn wird durch ein Implantat ersetzt. Die Gesamtkosten betragen ca. 3.500 €. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dafür nur einen Festzuschuss von etwa 500 €. Ohne Zusatzversicherung bleibt ein Eigenanteil von rund 3.000 €. Mit einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung kann dieser Eigenanteil um 90 % reduziert werden.

Versorgung Gesamtkosten Kassenleistung Eigenanteil ohne Zusatzversicherung Eigenanteil mit Zusatzversicherung
Implantat 3.500 € 500 € 3.000 € 350 €

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung, die 90 % der Kosten übernimmt, reduziert sich der Eigenanteil auf 350 €. Das bedeutet im konkreten Fall eine Ersparnis von 2.650 € (ohne gleistete Versicherungsbeiträge).

*Die Kostenübernahme variiert je nach Anbieter und gewähltem Tarif, auch sind in die Berechnung gleistete Versicherungsbeiträge einzubeziehen.

Worauf sollten Sie beim Abschluss achten?

Die Angebote am Markt unterscheiden sich erheblich. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:

  • Leistungsumfang: Prüfen Sie, ob Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie umfassend abgedeckt sind.
  • Erstattungshöhe: Gute Tarife erstatten 80–100 % der Kosten.
  • Wartezeiten: Viele Versicherungen sehen Wartezeiten von bis zu 24 Monaten vor, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können.
  • Leistungsausschlüsse und Einschränkungen: Vorbestehende Erkrankungen oder laufende Behandlungen sind oft nicht versichert. Prüfen Sie auch, ob es Altersgrenzen oder Gesundheitsfragen gibt.

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

  • Für alle, die Wert auf hochwertige Zahnmedizin, langlebigen Zahnersatz und ästhetische Lösungen legen
  • Für Familien mit Kindern (Kieferorthopädie)
  • Für Menschen, die Kostenrisiken bei Zahnersatz oder umfangreichen Behandlungen vermeiden möchten

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?

Am besten, solange noch keine größeren Behandlungen angeraten oder begonnen wurden. Je früher Sie den Vertrag abschliessen, desto besser sind in der Regel die Konditionen.

Was passiert, wenn ich schon Zahnersatz habe?

Bereits bestehende oder geplante Behandlungen sind in der Regel von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Für zukünftige Behandlungen profitieren Sie aber nach Ablauf der Wartezeit.

Wie läuft die Kostenerstattung ab?

Nch der Behandlung reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Die Erstattung erfolgt je nach Tarif direkt an Sie oder an die Praxis.

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