Behandlungskosten beim Zahnarzt: Volle Transparenz bei den Kosten
Kostentransparenz für schönere Zähne
Als moderne Zahnarztpraxis in Rosenheim ist es unser Anspruch, Ihnen nicht nur erstklassige zahnmedizinische Versorgung zu bieten, sondern auch absolute Kostentransparenz zu gewährleisten. Im Folgenden erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Behandlungskosten der wichtigsten Fachbereiche unserer Praxis sowie über die Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Prophylaxe: Prävention als Fundament Ihrer Zahngesundheit
Leistungsumfang:
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist ein zentraler Baustein der zahnmedizinischen Prävention. Sie umfasst die gründliche Entfernung von Zahnbelag, Politur der Zahnoberflächen und individuelle Beratung zur Mundhygiene.
Kostenstruktur:
Für eine PZR berechnen wir ab 130 € je Sitzung. Entscheidend bleibt aber letztlich der individuelle Aufwand beim jeweiligen Patienten (Abrechnung entsprechend § 2 Abs. 3 GOZ), deswegen handelt es sich lediglich um ein Preisbeispiel.
Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse:
Die PZR zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Krankenkassen gewähren jedoch freiwillige Zuschüsse, meist zwischen 40 € und 80 € pro Jahr oder pro Behandlung. Kontrolluntersuchungen werden hingegen vollständig übernommen.
Erstattung durch private Krankenversicherung:
Private Krankenversicherungen übernehmen je nach Tarif häufig die Kosten für die professionelle Zahnreinigung ganz oder teilweise. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag oder lassen Sie sich individuell beraten.
Parodontologie: Nachhaltige Behandlung von Zahnfleischerkrankungen
Leistungsumfang:
Die Parodontitistherapie umfasst die schonende Reinigung der Zahnfleischtaschen, Entfernung bakterieller Beläge und – je nach Befund – ergänzende Maßnahmen wie Keimtests oder Laserbehandlung.
Kostenstruktur:
Die Kosten variieren je nach Schweregrad und gewählter Therapieform. Während die Basisbehandlung von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird, sind innovative Zusatzleistungen privat zu entrichten.
Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse:
Die Grundversorgung bei medizinischer Indikation ist Kassenleistung. Zusatzleistungen, etwa spezielle mikrobiologische Tests oder Laseranwendungen, werden nicht erstattet.
Erstattung durch private Krankenversicherung:
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Parodontitisbehandlungen in der Regel umfassender. Auch innovative Zusatzleistungen wie Keimtests oder Lasertherapie können – je nach Tarif – ganz oder teilweise übernommen werden.
Implantologie: Fester Zahnersatz für höchste Ansprüche
Leistungsumfang:
Zahnimplantate bieten eine ästhetisch und funktionell hochwertige Lösung bei Zahnverlust. Die Behandlung umfasst die Implantation, ggf. Knochenaufbau sowie die Anfertigung und Eingliederung des Zahnersatzes.
Kostenstruktur:
Die Gesamtkosten für ein Einzelimplantat inklusive Zahnersatz bewegen sich meist im Bereich von 2.500 € bis 3.500 €, abhängig von individuellen Anforderungen und Materialwahl. Der exakte Preis wird immer individuell für den PAtienten nach erfolgter Untersuchung berechnet. Die Abrechnung erfolgt dabei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse:
Implantate sind grundsätzlich keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kasse gewährt jedoch einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung (z. B. Brücke oder Prothese). Dieser beträgt etwa 60 % der Kosten der Regelversorgung und kann bei lückenlosem Bonusheft auf bis zu 75 % steigen. Die Differenz sowie sämtliche implantologischen Mehrkosten sind privat zu tragen.
Erstattung durch private Krankenversicherung:
Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Implantate und den dazugehörigen Zahnersatz – abhängig vom gewählten Tarif – ganz oder teilweise. Ein individueller Heil- und Kostenplan hilft, die Erstattungsfähigkeit vorab zu klären.
Ästhetische Zahnmedizin: Professionelles Bleaching
Leistungsumfang:
Das professionelle Bleaching in unserer Praxis ermöglicht eine schonende und effektive Aufhellung Ihrer Zähne – für ein strahlendes Lächeln.
Kostenstruktur:
Für eine Bleaching-Behandlung fallen je nach Methode und gewünschtem Ergebnis Kosten ab 400 € an. Ausschlagegebend für die Kosten ist aber der individuelle Aufwand beim jeweiligen Patienten (Abrechnung entsprechend § 2 Abs. 3 GOZ), deswegen handelt es sich lediglich um ein Preisbeispiel.
Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse:
Bleaching ist eine ausschließlich kosmetische Leistung und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Erstattung durch private Krankenversicherung:
Kosmetische Leistungen wie Bleaching sind meist nicht im Leistungsumfang privater Krankenversicherungen enthalten. In Einzelfällen können jedoch Zuschüsse möglich sein – bitte prüfen Sie Ihren Tarif.
Endodontie: Zahnerhalt durch moderne Wurzelbehandlung
Leistungsumfang:
Die endodontische Behandlung (Wurzelkanalbehandlung) dient dem Erhalt stark geschädigter Zähne. Moderne Verfahren erhöhen die Erfolgsquote signifikant.
Kostenstruktur:
Die Kosten variieren je nach Zahnart, Komplexität und eingesetzten Materialien und beginnen ab 100 € je Zahn. Die Kosten werden dabei für den Patienten nach erfolgter Untersuchung individuell berechnet, es handelt sich bei dieser Angabe lediglich um ein Preisbeispiel.
Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse:
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten, sofern der Zahn als erhaltungswürdig gilt und bestimmte Kriterien erfüllt sind (z. B. Erhalt der Zahnreihe). Erweiterte Verfahren wie maschinelle Aufbereitung oder spezielle Füllmaterialien sind privat zu leisten.
Erstattung durch private Krankenversicherung:
Private Krankenversicherungen erstatten Wurzelbehandlungen meist vollständig und übernehmen oft auch die Kosten für moderne Zusatzverfahren und hochwertige Materialien – abhängig von Ihrem Tarif.
Schienentherapie (CMD): Funktionelle Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden
Leistungsumfang:
Bei craniomandibulärer Dysfunktion (CMD) fertigen wir individuell angepasste Aufbissschienen zur Entlastung der Kiefergelenke und Muskulatur an.
Kostenstruktur:
Die Kosten für eine Schienentherapie betragen – abhängig von Schienentyp und Aufwand – ab 200 €. Die Kosten werden dabei für den Patienten nach erfolgter Untersuchung individuell berechnet (entsprechend § 2 Abs. 3 GOZ). Bitte beachten Sie zu den vorgenannten Kosten, dass es sich lediglich um ein Preisbeispiel handelt.
Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse:
Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Standard-Aufbissschiene. Für spezielle Schienenarten oder weiterführende Maßnahmen können Eigenanteile entstehen.
Erstattung durch private Krankenversicherung:
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Schienentherapie, einschließlich spezieller Schienenarten und weiterführender Maßnahmen, sofern diese medizinisch notwendig sind und Ihr Tarif dies vorsieht.
Ihr Weg zur Kostentransparenz: Individuelle Beratung und Kostenvoranschlag
Jede zahnärztliche Behandlung ist so individuell wie Ihre Zahngesundheit. Daher legen wir größten Wert auf eine persönliche Beratung und erstellen Ihnen auf Wunsch einen detaillierten Heil- und Kostenplan. So haben Sie volle Transparenz über die voraussichtlichen Kosten und die mögliche Erstattung durch Ihre Krankenkasse.
Sie haben Fragen zu den Behandlungskosten oder zur Kostenerstattung?
Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis – wir beraten Sie kompetent und persönlich.
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